Was ist ein Finanzmakler?
Als Finanzmakler handle ich im Auftrag meiner Mandanten und vertrete deren Interessen gegenüber Banken, Bausparkassen, Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften. Grundlage für meine Neutralität ist der §93 HGB. Ich besitze die notwendigen Erlaubnisse nach §34c Gewerbeordnung, §34d Gewerbeordnung, §34f Gewerbeordnung und §34i Gewerbeordnung. Der Markt für Finanzprodukte ist für Verbraucher nur schwer zu überschauen. Deswegen ist es ratsam, die Hilfe und Unterstützung eines neutralen und kompetenten Beraters in Anspruch zu nehmen.
Ein Bankangestellter oder Versicherungsvertreter ist seinem Auftraggeber verpflichtet und verkauft dessen Produkte. Eine neutrale und freie Produktauswahl ist somit nicht möglich. Ein Finanzmakler ist nur seinem Mandanten verpflichtet.
fachliche Qualifikationen:
Bankkaufmann; Bankfachwirt; Generationenberater; Fachwirt für Finanzberatung; Erlaubnisse nach §34c Gewerbeordnung, §34d Gewerbeordnung, §34f Abs.1 S.1 Nr.1u.2 Gewerbeordnung und §34i Gewerbeordnung