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16.04.2024
Eine EU-weite Pflicht zu regelmäßigen allgemeinen Medizinchecks für Führerscheininhaber ist
vom Tisch, nachdem das EU-Parlament den Daumen gesenkt hat. Geplant waren obligatorische
Untersuchungen im 15-Jahres-Rhythmus, bei über 70-jährigen Fahrern alle fünf Jahre.
Die Ablehnung im Parlament ist ganz im Sinne der Versicherer, wie Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
hervorhebt: „Medizinchecks haben keine positiven Effekte für die Verkehrssicherheit. Besonders
Ältere sind medizinisch in der Regel gut eingestellt. Das Problem ist nicht die Fahreignung,
sondern die Fahrkompetenz: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit.“
Sinnvoller seien daher obligatorische Rückmeldefahrten mit eigens dafür geschulten
Begleitpersonen wie Fahrlehrern, -prüfern oder Verkehrspsychologen. Sanktionen wie ein
Führerscheinentzug sollen damit aber nicht verbunden sein, das Ergebnis geheim bleiben. In
zwei Testprojekten seien mit solchen Fahrten ermutigende Erfahrungen gemacht worden.
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11.04.2024
Während die konjunkturelle Stimmung in Deutschland zu wünschen übrig lässt, erfreuen sich
viele Anleger in diesen Wochen gegenläufiger Kursentwicklungen. So wurde es im März fast zur
täglichen Medienroutine, neue Rekordstände der Börsenindizes DAX, Dow Jones oder S&P 500
zu vermelden. Der Hauptgrund liegt in Signalen der Notenbanken EZB und Fed, dass die Zinsen
noch in diesem Jahr sinken könnten, im Euroraum eventuell sogar schon im Juni.
Der Bitcoin tat es den Indizes gleich und übersprang den Wert von 65.000 Euro, gefolgt von
anderen Kryptowährungen auf Höhenflug. Noch im letzten Oktober hatte der Bitcoin bei unter
30.000 Euro rangiert. Auch der Goldpreis knackte endlich die psychologisch wichtige Marke von
2.070 US-Dollar je Unze, auf die er in den letzten Jahren mehrmals Anlauf genommen hatte. Im
Anschluss ging es weiter steil bergauf, zeitweise über 2.200 Dollar hinaus. Manche Analysten
halten in den kommenden Monaten auch 3.000 Dollar für realistisch, wenngleich solche
Prognosen mit großer Unsicherheit behaftet sind.
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09.04.2024
Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
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05.03.2024
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
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29.02.2024
Im Zuge der Zinswende sind neben Bundesanleihen auch Pfandbriefe wieder in Renditeregionen angekommen, die für sicherheitsorientierte Anleger interessant sind. Die greifen denn auch vermehrt zu. So lag das Handelsvolumen mit Pfandbriefen an der Börse Stuttgart 2023 um mehr als 170 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Umlaufrenditen von Hypothekenpfandbriefen mit einer Restlaufzeit von neun bis zehn Jahren betrugen zuletzt laut Bundesbank 3,54 bis 3,65 Prozent und schlugen Bundesanleihen damit deutlich.
Bei Pfandbriefen („Covered Bonds“) handelt es sich um gedeckte Schuldverschreibungen, die hierzulande dem Pfandbriefgesetz unterliegen. Gedeckt sind sie entweder mit Sachwerten wie Immobilien (bei Hypothekenpfandbriefen) oder mit der Finanzkraft einer öffentlichen Körperschaft wie einer Stadt oder Gemeinde (bei Kommunalobligationen). Für Privatanleger sind sie über Börsen, Banken und Onlinebroker erhältlich – und sicherlich auch über die Finanzberaterin oder den Finanzberater des Vertrauens.
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27.02.2024
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
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22.02.2024
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
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20.02.2024
Am 10. Januar ist eine neue Regulierung für European Long-Term Investment Funds (ELTIF) in Kraft getreten. Der ELTIF 2.0 steht auch Kleinanlegern offen, nachdem sein Vorgänger die Hürden mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro pro Fonds bei mindestens 100.000 Euro im Portfolio noch sehr hoch gelegt hat. Technisch betrachtet handelt es sich um einen alternativen Investmentfonds (AIF). Im Gegensatz zu den meisten konventionellen geschlossenen Fonds soll der ELTIF jedoch kürzere Laufzeiten von in der Regel fünf bis acht Jahren bieten.
Über das neu gestaltete Anlagevehikel können Investoren sich an sogenannten Private Markets beteiligen, die nicht an den Börsen vertreten sind: Sachwerte wie Infrastrukturprojekte und Immobilien, Private Equity und Fremdkapitalfinanzierung. Diese mitunter sehr lukrativen Assets machen rund 90 Prozent aller Vermögenswerte aus und sind bislang für Privatanleger kaum beteiligungsfähig. Der erste deutsche ELTIF 2.0 steht in den Startlöchern und soll ab Ende März Investitionen in Wind- und Solarparks sowie Strom- und Glasfaserleitungen tätigen.
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15.02.2024
Manche ETFs, die sich auf Themen wie Blockchain, Wasserstoffwirtschaft, künstliche Intelligenz oder saubere Energie spezialisiert haben, werben mit sehr attraktiven Performancezahlen aus der jüngeren Vergangenheit. Ein Blick weiter zurück offenbart jedoch häufig, dass es vorher zu deutlichen Verlusten gekommen war.
So steht an der Spitze der Performancetabelle für 2023 ein Krypto- und Blockchain-ETF, der ein Jahresplus von 263 Prozent vorweisen kann. Diese spektakuläre Rendite relativiert sich, wenn man einbezieht, dass 2022 mit einem Minus von 85 Prozent abgeschlossen wurde. Um das auszugleichen, hätte es 2023 fast 650 Prozent Aufwuchs gebraucht.
Das Fondsanalyse-Unternehmen Morningstar hat 148 in Europa vertriebene Themen-ETFs unter die Lupe genommen. 2023 schafften sie durchschnittlich ein beachtliches Plus von 18,2 Prozent. Der breite Markt – und darauf basierende ETFs – performten allerdings noch besser. So konnten Anleger mit einem MSCI World ETF 19,5 Prozent Rendite einfahren. Experten warnen vor der „Performance-Falle“ von Themen-ETFs: einsteigen, wenn gerade eine beeindruckende Kursrallye stattgefunden hat, um dann den folgenden Abschwung mitzunehmen.
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13.02.2024
In aller Regel haben Menschen, die bereits eine Psychotherapie durchlaufen haben, es beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung schwer. Für die meisten Versicherer sind psychische Erkrankungen, auch wenn sie als erfolgreich therapiert gelten können, wegen der schwer kalkulierbaren Kostenrisiken ein rotes Tuch und damit per se ein Ablehnungsgrund. Bisweilen reicht es bereits, einmal ein berufliches Coaching oder eine Paartherapie in Anspruch genommen zu haben.
Ein Test der Fachzeitschrift procontra belegt nun jedoch eine wachsende Offenheit: Die Risikoprüfer der Gesellschaften sagen nicht mehr von vornherein und pauschal Nein, sondern lassen sich in vielen Fällen weitere Unterlagen für eine individuelle Einschätzung vorlegen. Bei einem gleichartigen Test mit Musterkunden vor anderthalb Jahren hatte die Ablehnungsfront noch kaum Risse gezeigt. Auf die damals folgende Kritik haben einige Versicherer anscheinend reagiert und ihre Risikoprüfung angepasst. Damit tragen sie auch dem positiven Trend Rechnung, dass Menschen mit psychischen Problemen sich heutzutage eher professionelle Hilfe suchen als in früheren Zeiten, als eine Psychotherapie weithin stigmatisiert war.