Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und
Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder
Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis
1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen
– findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen
werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu
betreiben.
Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies
beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der
sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter
https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend
ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine
Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit
Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.
Wer die Massenmedien verfolgt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass Elektroautos leichter
und häufiger Feuer fangen als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Das liegt jedoch einfach an der
häufigeren Berichterstattung über solche Ereignisse. Tatsächlich geben die Schadensstatistiken
der Versicherer keine höhere Brandgefahr von E-Autos her.
2023 verzeichneten die Kaskoversicherer 14.200 Autobrände, die einen Gesamtschaden von rund
100 Millionen Euro verursachten, also etwa 7.100 Euro pro Fall. Der Anteil der Elektrofahrzeuge
daran ist ungefähr so hoch wie ihr Anteil an allen versicherten Fahrzeugen.
Dass E-Auto-Brände in den Medien dennoch überrepräsentiert sind, dürfte in erster Linie auf das
besondere Brandgeschehen zurückzuführen sein, das bei einer Beteiligung der Antriebsbatterie
auftritt. Bei einem sogenannten Thermal Runaway können sich Zellen überhitzen und schließlich
in Flammen aufgehen, die dann schwierig zu löschen sind und enorme Rauchmengen
hervorbringen. Mitunter müssen die Fahrzeuge in Löschwasser getaucht werden, um die Batterie
abzukühlen.
Der Bankenverband ließ durch das Meinungsforschungsunternehmen Kantar ermitteln, wie es
um die Finanzbildung der 14- bis 24-Jährigen in Deutschland bestellt ist. Das Ergebnis bestätigt
erneut die seit einigen Jahren anschwellenden Rufe nach einer Verankerung dieses
Wissensgebiets im Schulunterricht.
So konnten 27 Prozent der rund 700 Befragten mit dem Begriff „Aktie“ nichts anfangen, von den
Mädchen und jungen Frauen sogar 40 Prozent. 26 Prozent aller Umfrageteilnehmer hatten keine
Vorstellung, was sich hinter dem Begriff „Inflation“ verbirgt. Kleiner Lichtblick: Bei der 2021
durchgeführten Vorgängerstudie betrug dieser Wert noch 44 Prozent, hier hat das Wissen also
zugenommen – sicherlich wegen der medialen Aufmerksamkeit, die das Thema in den letzten
Jahren erfahren hat. 18 Prozent der Umfrageteilnehmer, gegenüber 14 Prozent 2021, konnten in
diesem Jahr die aktuelle Inflationsrate grob einschätzen. Summa summarum überrascht es nicht,
dass jeweils 40 Prozent meinen, in der Schule wenig oder so gut wie nichts über Finanzen und
Wirtschaft zu lernen.
Marderbisse und Teilediebstähle treiben Kfz-Versicherungskosten hoch
mak40027 | Keine Kommentare04.12.2024
Für den jüngsten Ausgabenanstieg der Kfz-Versicherer, die auch 2024 mit einem Defizit
abschließen werden, sorgen im Wesentlichen die galoppierenden Ersatzteil- und Werkstattpreise.
Im Schatten dieser Entwicklung sind indes weitere Kostentreiber am Werke.
Zum einen erreichten die Marderschäden 2023 mit 128 Millionen Euro einen neuen Rekordwert,
der ganze 23 Prozent über dem bisherigen aus dem Vorjahr lag. Vor zehn Jahren betrug die
Gesamtsumme weniger als die Hälfte, obwohl die Schadenhäufigkeit – also die Fälle pro 1.000
versicherte Fahrzeuge – ähnlich hoch war wie heute. Eine ähnliche absolute Größenordnung
verzeichneten die Kfz-Versicherer zum anderen beim Autoteilediebstahl, der (versicherte)
Schäden von 124 Millionen Euro und damit 9 Prozent mehr als 2022 verursachte. Das Niveau
liegt unter dem Mitte der 2010er-Jahre gesehenen, steigt aber nach einem „Corona-Knick“ seit
2020 wieder an.
Werden fest mit dem Auto verbundene Teile entwendet, springt die Kaskoversicherung ein.
Wertgegenstände wie Smartphones sind indes nicht abgedeckt und sollten daher nie
unbeaufsichtigt im Auto gelassen werden. Auch bei Marderschäden greift die Kaskoversicherung;
zu unterscheiden ist hier zwischen Tarifen, die nur direkt vom Tier verursachte Schäden
ausgleichen, und solchen, die auch Folgeschäden umfassen.
Die Preise für Autoersatzteile haben ihren Höhenflug fortgesetzt und sich in diesem Jahr im
Schnitt erneut um 6 Prozent verteuert. Für die vergangenen zehn Jahre steht damit eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 5,4 Prozent zu Buche. Die allgemeine Inflation
betrug im selben Zeitraum 2,4 Prozent p. a. Hinzu kommen Werkstatt-Stundensätze, die mit
knapp 190 Euro bereits seit 2023 auf Rekordniveau liegen.
Vor allem wegen dieser Kostentreiber rechnet der Versicherer-Gesamtverband für 2024 mit
einem Minus von etwa 2 Milliarden Euro in den Kassen der Kfz-Versicherer, die für jeden
eingenommenen Beitrags-Euro 1,06 Euro ausgeben müssen. Merkliche Prämiensteigerungen
sind daher unumgänglich, nachdem die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten
zehn Jahren im Schnitt lediglich um 1,1 Prozent jährlich angehoben wurden.
Ein Versichererwechsel, wie er noch bis zum 30. November möglich ist, kann die
Kostenbelastung indes reduzieren. Wer dabei das Optimum herausholen möchte, sollte nicht auf
Online-Tarifvergleiche zurückgreifen – diese bilden nicht den gesamten Markt ab und warnen
nicht vor brisanten Schutzlücken in Billigtarifen.
Führungskräfte werden von ihren Unternehmen oder deren Insolvenzverwaltern immer häufiger
für Fehlentscheidungen und Versäumnisse haftbar gemacht. Ablesen lässt sich das an der Zahl
der Managerhaftpflicht-Versicherungsfälle, die der Branchenverband GDV erfasst hat. 2023
mussten die D&O-Versicherer (D&O für „Directors & Officers“) circa 2.200 Fälle regulieren, ein
Plus von 7 Prozent zum Vorjahr. Die durchschnittliche Schadenssumme betrug knapp 100.000
Euro, womit insgesamt 216 Millionen Euro ausgezahlt wurden, 9 Prozent mehr als 2022. Damit
setzt sich ein langjähriger Trend fort: 2019 belief sich der D&O-Gesamtschaden noch auf 132
Millionen Euro.
Als Hauptgründe für diese Entwicklung gelten gestiegene gesetzliche Anforderungen und die
maue Konjunkturentwicklung. Da sich aktuell kein Aufschwung abzeichnet und die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr bereits um 25 Prozent angeschwollen ist, gehen
die Versicherer von einer weiteren Zunahme der Schadenersatzforderungen gegen Manager aus.
Als Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung springt eine D&O-Police ein,
wenn versicherte Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans wegen Pflichtverletzungen in
Regress genommen werden.
Gemäß der aktuellen Analyse eines großen Immobilienfinanzierungs-Unternehmens müssen
Haus- und Wohnungskäufer zunehmend höhere Kreditsummen in Anspruch nehmen. Das zeigt
sich etwa im steigenden Beleihungsauslauf. Dieser gibt den Anteil der Fremdfinanzierung am
Beleihungswert – dem Wert, den die Bank dem Objekt zuschreibt – an. Die Kennzahl kletterte im
September durchschnittlich auf 87,5 Prozent, nachdem sie ein Jahr zuvor noch 85,9 Prozent
betragen hatte.
Die durchschnittliche Kreditsumme wuchs auf rund 313.000 Euro an, 5.000 Euro mehr als im
Vormonat. Nicht nur wegen dieses Trends müssen sich die Immobilienkäufer für immer längere
Zeiträume verschulden: Die im September vereinbarten monatlichen Kreditraten fielen so
niedrig aus wie seit zwei Jahren nicht mehr, bei einer praktisch gleichbleibenden
durchschnittlichen Zinsbindung von knapp elf Jahren. Legt man beispielhaft 300.000 Euro
Kreditsumme, 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und 10-jährige Zinsbindung
zugrunde, belief sich die sogenannte Standardrate auf monatlich 1.395 Euro.
Über die ausufernde Bürokratie hierzulande wird seit vielen Jahren geklagt, Abhilfe verspricht
nahezu jeder Politiker. Die jüngste große Maßnahme zum Bürokratieabbau könnte nun jedoch
für den Fiskus kostspielige Folgen haben. Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes,
dem der Bundesrat noch zustimmen muss, werden die Aufbewahrungspflichten für steuerlich
relevante Belege verkürzt. Dadurch sollen Unternehmen und Verwaltung fast eine Milliarde Euro
pro Jahr einsparen.
Fachleute wie die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker von der Organisation
Finanzwende befürchten jedoch, dass Cum-ex- und Cum-cum-Täter künftig legal Beweise
vernichten könnten. Mit sogenannten Cum-ex- und Cum-cum-Geschäften haben
Nadelstreifenkriminelle den Staat um schätzungsweise 45 Milliarden Euro betrogen. Nicht mal
ein Zehntel davon konnte bisher zurückgeholt werden. Ob es viel mehr wird, kann mit dem
neuen Gesetz zunehmend als fraglich gelten. Immerhin wird es von Wirtschaftsvertretern als
(kleiner) Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
Um fast 50 Prozent stiegen die Leistungsausgaben der deutschen Cyberversicherer 2023. Die
ausgezahlten 180 Millionen Euro entsprechen in etwa den Beitragseinnahmen. Circa 4.000
Hackerangriffe wurden erfasst, ein Plus von 19 Prozent gegenüber 2022.
„Die IT-Bedrohungslage in Deutschland hat sich noch einmal verschärft“, warnt der
Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen. Wirksame
Prävention werde immer wichtiger, bei mehr und mehr Versicherern auch als Voraussetzung für
den Abschluss einer Cyberversicherung.
Eine aktuelle forsa-Umfrage belegt jedoch nach wie vor eklatante Sicherheitsmängel in
deutschen mittelständischen Unternehmen. Nicht einmal jedes dritte wird demnach den
gängigen Basisanforderungen gerecht. „Ohne funktionierende IT geht in den meisten
Unternehmen mittlerweile nichts mehr. Entsprechend ihrer Bedeutung sollten auch die ITSysteme geschützt werden“, appelliert Asmussen. Eine Cyberpolice schütze zwar im Ernstfall,
doch dessen Abwehr müsse im Vordergrund stehen.